Darstellung von Menschen mit Behinderung in Medien
Empfehlungen und Tipps, Quellen und Leitfäden
Die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention markiert eine Wende. Die Gleichheit der Menschen, nicht der Unterschied in behinderte und nicht-behinderte Personen ist Leitlinie. Daher lautet Artikel 1: „Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Österreich beschloss das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit vorsieht, und den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020. Medienvertreter sollen mit Behindertenverbänden eine Empfehlung zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien ausarbeiten. Das ist jene für klassische Berichterstattung, also ein Anfang. Die Redaktion dieser Webseite dankt im Voraus für weitere Anregungen.