Was gilt als Behinderung, was meint das Wort behindert oder der Begriff von Menschen mit Behinderung?
Dem Bundesbehindertengesetz zufolge ist unter Behinderung „die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.
Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“ Ähnlich formuliert es das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die UN-Behindertenrechtskonvention: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Allerdings wird Behinderung zunehmend durch soziale Aspekte erklärt. Darin unterscheidet sich die medizinische Definition, die am Einzelnen ansetzt, vom sozialen Modell: Behinderung entsteht nicht nur aus persönlichen körperlichen Einschränkungen, sondern es sind auch vielfältige Barrieren, die Menschen behindern können. So heißt es auf der Seite www.barriere-check.at, die vom ÖZIV und der WKO gestaltet wurde.
Aus einer Behinderung können sich ökonomische Risiken ergeben, beispielsweise Armutsgefährdung, worauf der ÖZIV Bundesverband, die Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen, anlässlich des „Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai 2017 verweist.