Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Dieses Gesetz ist am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Es die Grundlage für das Gebot der Barrierefreiheit. Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderung ermöglicht werden. Informationen bietet u.a. das Sozialministerium.