Über diese Seite

barrierefreiemedien.at ist eine unentgeltlich und frei zugängliche Internetseite bzw. Webplattform, die mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ, Wien) erstellt wurde. Diese Website soll Interessierten einen raschen Zugang zu relevanten Informationen zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien ermöglichen. Der Präsident des ÖZIV Bundesverband, Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen, Dr. Klaus Voget meint dazu: „Barrierefreiheit und Partizipation sind die Gebote, um Menschen mit Behinderungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben und eine ebensolche Teilnahme an Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu ermöglich. Eine der Voraussetzungen besteht in einer adäquaten Darstellung in den Massenmedien und durch Journalistinnen und Journalisten. Daher begrüssen wir namens der Organisationen diese Service-Seite barrierefreiemedien.at und laden alle Interessierten und Engagierten ein, zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen.“

Ausgangspunkte

Die Achtung von Menschenwürde und Privatsphäre sowie die Nicht-Diskriminierung von Personen waren stets Leitlinien unabhängiger Medien. Diese fand in Gesetzen und Kodizes ihren Niederschlag. Aktueller Ausgangspunkte dieser Website sind in Fortsetzung dieser Leitlinien die UN-Behindertenrechtskonvention und der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020“. Dieser sieht in Maßnahme 101 vor, dass eine Arbeitsgruppe unter Einbindung der Behindertenverbände mit Medienvertreter/innen eine Empfehlung zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien ausarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe hat 2014 und 2015 getagt und die „Empfehlung zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien“ (GZ BKA-601.135/0043-V/4/2015) vorgelegt. In der Präambel heißt es dazu: „Das Leben von Menschen mit Behinderungen soll in all seinen Aspekten in den Medien sachlich und ausgewogen dargestellt werden. Diskriminierende Begriffe, wie z.B. „leidend“, „an den Rollstuhl gefesselt“ oder „taubstumm“ sollen vermieden und die Stärken von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund gestellt werden.“ Dieses Webportal entspricht Kapitel 3, Absatz 18, Ziffer 7 der zitierten Empfehlung:„Eine Webplattform soll aufgebaut werden, um Interessierten einen raschen Zugang zu relevanten Informationen zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien zu ermöglichen.“

An wen sich diese Website richtet

Diese Website richtet sich daher an alle Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende und Kommunikatoren jeglichen Geschlechts, die mit der Herstellung und Verbreitung von Nachrichten und Informationen unter Gesichtspunkten der Aktualität und der Relevanz befasst sind. Sie steht darüber hinaus sämtlichen Medienschaffenden und Kommunikatoren für alle Darstellungsformen und Formate zur Verfügung, die mit der Darstellung von Menschen mit Behinderungen in Massenmedien befasst sind. Diese Seite kann aber keinesfalls alle damit verbundenen Fragen beantworten.

Hinweise der Redaktion

Die Redaktion dieser Internetseite verweist ausdrücklich auf die Unabhängigkeit von Journalismus und Medien sowie auf den Grundsatz der Meinungsäußerungsfreiheit i.S. der Europäischen Menschenrechtsdeklaration und des Staatsgrundgesetzes. Die Redaktion betont die damit verbundene Verantwortung in Medienunternehmen. Die Inhalte dieser Internetseite haben den Charakter von Empfehlungen und von zweckdienlichen Hinweisen für berufliche journalistisch-redaktionelle Belange. Dies vor dem Hintergrund der erwähnten Leitlinien, Kodizes und Gesetze sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und des Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012-2020.

Worauf die Inhalte beruhen

Die Inhalte dieser Seite beruhen auf diesen Grundlagen, umfangreichen und bereits online verfügbaren Materialien sowie auf den zitierten Beratungen und Gesprächen mit Betroffenen und mit Zuständigen. Die Redaktion sieht darin ein auf längere Sicht angelegtes Verfahren ständiger Entwicklung der Inhalte dieser Seite. Hinweise dazu sind willkommen. Die Inhalte dieser Seite wurden unter diesen Gesichtspunkten auf Grundlage des verfügbaren Materials mit Verweis und Verbindung auf die Quellen zusammengestellt. Die verwendeten Begriffe zum Thema beruhen auf den Legaldefinitionen. Was Sachkundigen als Wiederholung erscheinen mag, ist dem Versuch der Klarheit und der Vollständigkeit geschuldet.