Die Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung wurde 2006 geschaffen, zeitgleich mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und weiteren Schutzbestimmungen für Menschen mit Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz (siehe auch Diskriminierung und Gleichstellung): www.behindertenanwalt.gv.at. Seit Mai 2017 ist Dr. Hansjörg Hofer der Behindertenanwalt. Am 14. November 2018 präsentierte Hansjörg Hofer den aktuellen Tätigkeitsbericht der Behindertenanwaltschaft für das Jahr 2017 im Sozialausschuss des Nationalrats.