Erwachsenenschutz

Der neue Erwachsenenschutz trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wurde die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit eine betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann.
Informationen zum Erwachsenenschutz bietet das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, dort sind weiters Broschüren abrufbar, auch Ausgaben in leichter Sprache zum Downloaden. Der Gesetzestext und die Erläuterungen sind über help.gv.at verfügbar. Eine kompakte Darstellung über die Arten der Erwachsenenvertretung bieten auch die Österreichische Notariatskammer und das VertretungsNetz.