Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Wesentlich für das Recht der Gleichstellung von Behinderten sind das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Verbot der Diskriminierung im täglichen Leben), das Behinderteneinstellungsgesetz (Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt) und das Bundesbehindertengesetz (Aufgaben und Befugnisse des Bundesbehindertenanwalts). Zu den gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bietet das Bundeskanzleramt eine Übersicht.
Das Prinzip der Gleichheit der Menschen bezieht sich vor allem auf das Recht und meint die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Gleichstellung ist umfangreicher und bezieht sich auf die Forderung nach gleichen Möglichkeiten für alle Menschen in sämtlichen Aspekten des Lebens.