Der Ehrenkodex für die Österreichische Presse stellt auf Gleichbehandlung aller Personen ab und verbietet Diskriminierung. Punkt 7.2 des Kapitels „Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung“ lautet: „Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.“
Der Ehrenkodex für die Österreichische Presse wurde vom Österreichischen Presserat aufgestellt.